BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufzeichnungspflicht (record requirement)
In Deutschland sind Banken verpflichtet, ĂŒber WertapiergeschĂ€fte mit ihren Kunden Niederschriften anzufertigen und der Aufsichtsbehörde jederzeit zugĂ€nglich zu machen. Siehe Dossierpflicht, Falschberatung. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts fĂŒr den Wertpapierhandel, S. 13.

