BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Ausbuchung (write-off)
Allgemein die Entfernung eines Vermögenswertes oder einer Schuld (oder eines Teils davon) aus der Bilanz eines Unternehmens. Das von einer Bank gewĂ€hrte Darlehn wurde als notleidend eingestuft, auf seine Einbringlichkeit (collectibility) ohne Aussicht auf Erfolg ĂŒberprĂŒft und wird daher nicht weiter in den BĂŒchern gefĂŒhrt. Siehe Ausfall-Verlust, Reintermediation, Kredit, notleidender Schulden, notleidende.

