BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Auslandszweigstelle, Zweigniederlassung

Auslandszweigstelle (foreign branch)

Will ein deutsches Institut eine Zweigniederlassung ausserhalb des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums eröffnen, so bedarf dies einer, in § 24a KWG im einzelnen vorgeschriebenen Anzeige bei der Aufsichtsbehörde. Siehe Agglomerations- Effekt, Allianzen, grenzĂŒberschreitende, Auslandsbank-Filiale, Europa-AG, Internationalisierung, Markteintrittskosten, ReprĂ€sentanz, Zweigstelle.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen