BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ausschuss-Wahn, HĂƒÆ’Ă‚Â€ufige

Ausschuss-Wahn (committee mania)

HĂ€ufige Klage der Praxis darĂŒber, dass auf dem Finanzsektor in allen Bereichen (behördliche) Gremien mit weltreise-begierigen Mitarbeitern tĂ€tig sind, und diese in der Regel nur BeschlĂŒsse fassen, welche den GeschĂ€ftsablauf vor Ort erschweren. -DemgegenĂŒber ist festzustellen, dass der Bedarf an Erfahrungsaustausch und Beratung hier besonders gross ist, weil sich die FinanzmĂ€rkte immer mehr weltweit vernetzen, in stĂ€ndiger VerĂ€nderung befinden und im Zuge dessen stets neue Finanzprodukte entstehen, das Fachwissen sich parallel dazu in neue Sondergebiete aufgliedert, das von einzelnen Personen und selbst Behörden (wie nach eigenem Bekunden von der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht) kaum mehr allein zu beherrschen ist sowie VerbraucherverbĂ€nde nachdrĂŒcklich fordern, das Publikum vor unfĂ€higen wie unredlichen Akteuren und arglistigen GeschĂ€ftspraktiken zu schĂŒtzen. Siehe Abschreckung, aufsichtsrechtliche, Anlegerschutz, Aufsicht, Aufsichtsvermeidung, Banana Skins Survey, Octopus, Offshore-FinanzplĂ€tze, Peter-Regel, Regulierungs- Arbitrage, Regulierungswut, Straitjacking, Überregulierung. Vgl. Jahresbericht 2003 der EZB, S. 187, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 33 ff., S. 43 ff. (dort auch der Begriff "Ausschuss- Architektur"), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 37 (Übersicht der international tĂ€tigen AusschĂŒsse).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen