BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Aushangpflicht (table of prices precept)
FĂŒr Banken die gesetzliche oder aufsichtliche Auflage, in der Schalterhalle (Kassensaal; cashier's office) die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen und allfĂ€llige weitere Angaben (etwa ĂŒber die Verzinsung von Einlagen) bekanntzugeben.

