PflichtMitteilungen, Formulierungen

Angaben, verschleierte (disguised disclosure)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Von (börsennotierten) Unternehmen verbreitete (Pflicht)Mitteilungen, die in sprachlich doppelsinnige oder gar vieldeutige Formulierungen gegossen oder (immer häufiger) mit viel nichtssagendem Text aufgebauscht (information overload) sind, um auf diese Weise unangenehme Tatsachen zu verdecken

Von (börsennotierten) Unternehmen verbreitete (Pflicht)Mitteilungen, die in sprachlich doppelsinnige oder gar vieldeutige Formulierungen gegossen oder (immer häufiger) mit viel nichtssagendem Text aufgebauscht (information overload) sind, um auf diese Weise unangenehme Tatsachen zu verdecken. In den USA haben nach der Sarbanes-Oxley-Act Mitteilungen in "plain English" (Klartext) zu erfolgen; künftige Markteinschätzungen sind als Erwartungen eindeutig zu kennzeichnen. Trotzdem gehen auch hier viele Unternehmen den Weg der Informations- Überladung. Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Aufsichtsvermeidung, Aussagen, zukunftsbezogene, Entscheidungsnützlichkeit, Informations-Überladung, Klartext, Sarbanes-Oxley-Act, Stetigkeit, Verlust-Tarnung, Verständlichkeit, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329380 |