Antragsgetrieben (by application)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Fachbegriff aus dem Aufsichtsrecht. Ein Institut ersucht hier die Aufsichtsbehörde, den Geschäftsbetrieb gesamthaft oder einzelne Abläufe daraufhin zu überprüfen, ob alle Tätigkeiten den gesetzlichen Vorgaben genügen. -Wird die Aufsichtsbehörde von sich aus tätig (Normalfall), dann spricht man von aufsichtsgetrieben. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 69 f. (aufsichtsgetriebene und antragsgetriebene Sonderprüfungen).
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