Arbeitnehmerbeteiligung-Verwaltung (employee's investment management)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Unternehmen, deren Finanzdienstleistung ausschliesslich in der Verwaltung eines Systems von Arbeitnehmerbeteiligungen an den eigenen oder an mit ihnen verbundenen Firmen besteht, gelten in Deutschland nicht als Finanzdienstleistungsinstitute; siehe § 2, Abs. 6, . 5 KWG.
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