Aushangpflicht, Für

Aushangpflicht (table of prices precept)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Für Banken die gesetzliche oder aufsichtliche Auflage, in der Schalterhalle (Kassensaal; cashier's office) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allfällige weitere Angaben (etwa über die Verzinsung von Einlagen) bekanntzugeben.

Für Banken die gesetzliche oder aufsichtliche Auflage, in der Schalterhalle (Kassensaal; cashier's office) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allfällige weitere Angaben (etwa über die Verzinsung von Einlagen) bekanntzugeben.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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