BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Backgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒhere

Backgeld (bakehouse fee)

FrĂŒhere GebĂŒhr bei Nutzung des öffentlichen Backhauses in den lĂ€ndlichen Gemeinden. In der Regel war darin die Beheizung des Backofens nicht eingeschlossen. Diese hatte der Mieter auf eigene Kosten durch mitgebrachtes Heizmaterial, frĂŒher in den Dörfern meistens durch Reisig-Wellen (faggots, bundles of brushwood), selbst zu besorgen. Siehe Brunnengeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen