BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Backgeld (bakehouse fee)
FrĂŒhere GebĂŒhr bei Nutzung des öffentlichen Backhauses in den lĂ€ndlichen Gemeinden. In der Regel war darin die Beheizung des Backofens nicht eingeschlossen. Diese hatte der Mieter auf eigene Kosten durch mitgebrachtes Heizmaterial, frĂŒher in den Dörfern meistens durch Reisig-Wellen (faggots, bundles of brushwood), selbst zu besorgen. Siehe Brunnengeld.

