BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
BankgeschÀfte, unbare (cashless banking)
Der Betrieb des KreditgeschĂ€ftes oder des DepositengeschĂ€ftes, wenn es durch Absprache oder geschĂ€ftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, ĂŒber den Darlehnsbetrag oder ĂŒber die Depositen durch Barabhebung zu verfĂŒgen. In Deutschland sind Institute mit solcher GeschĂ€ftsausrichtung gesetzlich untersagt.

