BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Banking Supervision Committee, BSC (so auch in der Regel im Deutschen; seltener Ausschuss fĂŒr Bankenaufsicht)
Im Jahre 1998 errichtete und bei der EZB angesiedelte Arbeitsgruppe von Vertretern der Zentralbanken der EU und Mitarbeitern der nationalen Aufsichtsbehörden mit dem Ziel des Informationsaustauschs ĂŒber grundsĂ€tzliche und aktuelle aufsichtsrechtliche Fragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf systeminhĂ€renten Risiken; PlĂ€ne fĂŒr ein allfĂ€llig notwendiges Krisenmanagement werden hier erarbeitet. Sitz der BSC ist Frankfurt am Main. -Die Aufgabenteilung zwischen CEBS und BSC liegt darin, dass das CEBS sich im wesentlichen den Fragen der institutsbezogenen Aufsicht widmet, wĂ€hrend das BSC in erster Linie mit den Fragen der makroprudentiellen Analyse befasst ist. Siehe Aufsicht, europĂ€ische, Aufsicht, makroprudentielle, Ausschuss-Wahn, Cassisde- Dijon-Urteil, Committee of European Banking Supervisors, Lamfalussy-Verfahren, Working Group on Credit Registers, Zentralkreditregister. Vgl. GeschĂ€ftsbericht 2001 der Deutschen Bundesbank, S. 141, S. 180, Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 66 f., GeschĂ€ftsbericht 2003 der Deutschen Bundesbank, S. 167 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

