BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bankregel, goldene (golden bank rule)
Die von einer Bank gewÀhrten Darlehn sollen nach Umfang, nach FÀlligkeit sowie auch (was sehr hÀufig auch heute noch immer strÀflich missachtet wird!) nach der jeweils vereinbarten WÀhrung ihren Verbindlichkeiten (Einlagen) entsprechen, um die jederzeitige ZahlungsfÀhigkeit des Instituts sicherzustellen. Siehe Bilanzregel, goldene, FÀlligkeitsgliederung, Matching, Rollover-Risiko, Schuldenmanagement, WÀhrungsrisiko.

