BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Barmarge (cash margin)
Vor allem auf dem Goldmarkt ĂŒbliche Bezeichnung fĂŒr den Prozentsatz an Zentralbankgeld (in der Regel 35 Prozent), der bei einem Terminkontrakt (ĂŒblicherweise mindestens 100 Unzen, etwa 3 Kilogramm) hinterlegt werden muss. Dieser Margenbetrag wird auf ein eigenes Margenkonto gutgeschrieben und bleibt dort bis zur FĂ€lligkeit des Kontraktes blockiert. FĂ€llt der Goldpreis nach Vertragsabschluss, dann muss eine zusĂ€tzliche Margendeckung beschafft werden; denn die Kreditierung (von 65 Prozent) bezieht sich stets auf den Marktwert des Termingoldes. Siehe BonitĂ€tsrisiko, Einschuss, Margenausgleich, Margendeckung, Rohstoff-Terminvertrag, Schwankungsmarge, Sicherheitsmarge, Unterlegung.

