BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Beanstandungen, Gelegentlich

Beanstandungen, aufsichtliche (prudential complaints)

Gelegentlich einer (Sonder) PrĂŒfung durch die Aufsichtsbehörde oder auf anderen Wegen (vor allem auch Hinweise von Kunden und Konkurrenten) festgestellte MĂ€ngel in allen GeschĂ€ftsfelder von Instituten. Siehe Abberufungs-VerfĂŒgung, Beschwerdestelle. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Übersicht der Beanstandungen).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen