BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Befreiungsgeld, Bargeld-

Befreiungsgeld (emancipation fee)

Wenn nicht anders definiert, jede der in Bargeld- Zahlung ungewandelten ehemaligen Fronverpflichtungen (soccage duties; Fron = der Herr) gegenĂŒber der mittelbaren und unmittelbaren Herrschaft, beispielsweise fĂŒr die Verbindlichkeit, bei der Jagd zum Treiben zu erscheinen (Jagdbefreiungsgeld) oder fĂŒr die Pflege der zur Vertilgung von Ratten und MĂ€usen gehaltenen Katzen aufkommen zu mĂŒssen (Katzengeld). Siehe Dispensationsgeld, Ehrenfahrtgeld, Frongeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen