BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Brandgeld, Feuergeld

Brandgeld auch Feuergeld (fire payment; inceneration premium)

Beitrag zur Feuer- Versicherung. Etwa um 1750 wurde in vielen deutschen Gebieten eine staatliche und behördlich organisierte Zwangsversicherung gegen Feuerschaden eingefĂŒhrt, um der durch BrĂ€nde verursachte Verarmung ganzer Dörfer und StĂ€dte Einhalt zu gebieten. Das in frĂŒherer Zeit von MitbĂŒrgern eingesammelte Geld oder der von der Versicherung ausbezahlte Betrag an einen BrandgeschĂ€digten. Zahlung fĂŒr Löschhilfe bei einem Brand, geleistet von dem GeschĂ€digten, der Gemeinde oder der Versicherung und frĂŒher in der Regel fĂŒr die AusrĂŒstung der Feuerwehr zweckgebunden. Zahlung, die Eltern von schulpflichtigen Kindern neben dem Schulgeld zur Beheizung der (gemeindlichen) GebĂ€ude zu entrichten hatten. FrĂŒhere Umlage in manchen Gemeinden, um die (kalte, weil in der Regel nicht mit einem Viehstall verbundene) Lehrerwohnung zu beheizen. FrĂŒher eine Abgabe auf jedes Haus mit Feuerstelle; Herdgeld. Andere Bezeichnung fĂŒr das Leuchtturmgeld. Von manchen StĂ€dten heute an Bestatter bezahlte PrĂ€mie fĂŒr jede zur EinĂ€scherung angelieferte Leiche. Zweck dabei ist, GrabflĂ€chen auf dem Friedhof so weit wie möglich klein zu halten (allfĂ€llige Erweiterungen zu vermeiden) bzw. das Krematorium auszulasten.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen