BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Beleuchtungsgeld, Steuer

Beleuchtungsgeld (lighting duty)

Eine Steuer, die frĂŒher auf die kĂŒnstliche Erhellung eines Raumes zu entrichten war. Sie stand in der Tradition der Kerzenwachs-Steuer (candle wax impost; Wachszins). Grundlage der Erhebung bildete die Zahl der Beleuchtungskörper oder jede elektrische GlĂŒhbirne, auch fĂŒr das Bremslicht an Automobilen. In Deutschland wurde die Beleuchtungssteuer zu Jahresbeginn 1993 abgeschafft. Ihre (modifizierte) WiedereinfĂŒhrung forderte man ab etwa 2000 wiederholt im Zuge der BemĂŒhungen um das Energiesparen. Sie wĂŒrde aber neben der ja bereits erhobenen Energiesteuer (energy tax) den Verwendungszweck Beleuchten unverhĂ€ltnismĂ€ssig stark belasten. Siehe Kerzengeld, Lichtgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen