BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Berufgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Berufgeld (bellman's fee; benns publishing fee)

FrĂŒher eine Zahlung fĂŒr das öffentliche Ausrufen privater Kundmachungen in einer Gemeinde durch den amtlichen Ausrufer; auch Geschreigeld genannt -Die Bekanntgaben von Gewerbetreibenden (Ladenbesitzer, fahrende HĂ€ndler) wurden oftmals dem behördlich auszurufenden Inhalt angehĂ€ngt, weil dies die Aufmerksamkeit der Hörer steigerte. FrĂŒhere GebĂŒhr fĂŒr die Eintragung und VerkĂŒndigung eines Aufgebots zur Eheschliessung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen