BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Biergeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Biergeld (beer money)

1 FrĂŒher eine verbreitete Abgabe, die Bierbrauern (brewers) auferlegt wurde, auch Bierakzise (beer excise) genannt. Die Einnahmen aus dem Biergeld waren zwar nicht sehr hoch. Jedoch gingen sie regelmĂ€ssig ein und waren daher seitens der jeweiligen Finanzbehörde fĂŒr lĂ€ngere ZeitrĂ€ume planbar. 2 In Ă€lteren Dokumenten auch Trinkgeld in der Bedeutung einer Zahlung, die gelegentlich einer Arbeitsleistung einer Person von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsgrund auf sie besteht, zusĂ€tzlich zum Lohn fĂŒr die Arbeitsleistung gegeben wird, auch Bedienungsgeld und frĂŒher Douceur (tip, douceur) genannt. 3 Wertmarke (Jeton; token, chip), die zum Bezug einer bestimmten Menge Bieres berechtigt, von verschiedenen Veranstaltern frĂŒher und auch noch heute oft als Werbemittel eingesetzt. Die als MĂŒnze (beer chip) ausgeprĂ€gten Ă€lteren Jetons sind Sammerobjekte; seltene StĂŒcke erreichen heute hohe Preise. 4 Ein Abzug vom Lohn fĂŒr die Verköstigung (boarding) durch den Arbeitgeber, also nicht unbedingt nur fĂŒr verabreichtes Bier. 5 FrĂŒher auch Zulage zum Sold an Truppenteile, die fĂŒr besonders anstrengende oder gefahrvolle Aufgaben eingesetzt wurden. 6 Ausbezahltes Kindergeld (child-care allowance) in der Unterschicht, weil und insofern die staatliche Transferleistung von den Erwachsenen in dem Privathaushalt fĂŒr alkoholische GetrĂ€nke zweckentfremdet wird. 7 Erbetteltes Geld vor allem von herumsitzenden Jugendlichen (Punkern; punks), die gruppenweise in stĂ€dtischen Gefilden anzutreffen sind und ihre Zeit mit Biertrinken totschlagen 8 Geringer Betrag (small sum), AnerkennungsgebĂŒhr (nominal fee) als Gegenleistung fĂŒr eine GefĂ€lligkeit.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen