BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bilanzposten-Deckelung (cap on items of the balance sheet)
Vorgeschlagene Befugnis der Aufsichtsbehörde, einem Institut HöchstbetrĂ€ge bei bestimmten Bilanzposten (etwa: gewĂ€hrte Darlehn, ĂŒbernommene Garantien, verbriefte Forderungen) vorzuschreiben. So soll einer Schieflage des jeweiligen Instituts vorgebeugt werden -Die Vermeidung von Schieflagen einer Bank ist Aufgabe des Firmenleitung sowie der bezĂŒglichen Aufsichtsorgane (Aufsichtsrat, Konzernleitung, institutsspezifische Kontrollgremien) und kann schon aus GrĂŒnden des Handelsrechts nicht an eine Behörde ĂŒbertragen werden. Die grundsĂ€tzliche Aufgabe einer Aufsichtsbehörde ist es, fĂŒr die Einhaltung der Spielregeln auf dem Finanzmarkt zu sorgen.

