BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bottom-Down (so auch im Deutschen gesagt)
Eine besondere Art eines Optionsscheins, in dessen Bedingungen ein Schwellenwert (Bottom) fĂŒr das Finanzprodukt festgesetzt ist. Bleibt der Bezugskurs wĂ€hrend der gesamten Laufzeit (europĂ€ische AusĂŒbung) unterhalb dieses Schwellenwertes, dann erhĂ€lt der Besitzer des Optionsscheins eine festgelegte RĂŒckzahlung. Steigt der Bezugskurs aber ĂŒber den Schwellenwert, so verfĂ€llt der Schein und wird wertlos. Siehe Sleepy, Warrant.

