BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Brautgeld (nuptial money, dowry)
FrĂŒher eine verbreitete, bis spĂ€testens zum Hochzeitstag zu zahlende Abgabe in Bargeld an den Vater und die BrĂŒder der Braut durch einen Heiratskandidaten. Darin sah man eine Abgeltung dafĂŒr, dass die Arbeitskraft der Braut ihrer Familie entzogen wurde. Zahlung durch den Meistbietenden bei Zwangsverheiratung einer Frau; in Deutschland gesetzlich verboten. Vom BrĂ€utigam bereitzustellendes, oftmals treuhĂ€nderisch verwaltetes und in zinsbringende Investitionen angelegtes Kapital mit dem Zweck, bei einer allfĂ€lligen Scheidung den Lebensunterhalt der Ehefrau (aus den ErtrĂ€gnissen des Kapitals) zu sichern; auch Morgengabe (morning gift) und Gegengeld (specific wedding legacy) genannt. Entsprechende VertrĂ€ge sind in Deutschland erlaubt. Die Mitgabe der Herkunftsfamilie bei der Verheiratung einer Braut, manchmal auch in weiterem Sinne (Aussteuer, Mitgift; trousseau) gesagt. An manchen Orten ein frĂŒher ĂŒbliches Geldgeschenk des auswĂ€rtigen BrĂ€utigams an die ledigen JungmĂ€nner, ein Orts-Einstandgeld (introduction payment, bridegroom debut donation), in alten Dokumenten auch Gassengeld genannt. Eine ortsĂŒbliche Spende des neuvermĂ€hlten Paars (bridal couple donation) bzw. manchenorts auch der Eltern der frisch Verheirateten an die Kirche bzw. an den KĂŒster (Sigristen) nach dem Hochzeits- Gottesdienst (der Brautmesse), auch Brautmessegeld genannt. Siehe Apanage, FrĂ€uleingeld, Hochzeitsgeld, Hochzeitstischgeld, Kranzgeld, Paraphernalgeld, Wittum.

