BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bundesamt, Finanzen

Bundesamt fĂŒr Finanzen, BfF (German Agency for Finance)

Aufgaben der Behörde mit Sitz in Bonn sind unter anderem die Besteuerung der InlĂ€nder mit AuslandseinkĂŒnften sowie die steuerliche BetriebsprĂŒfung von Grossunternehmen. Weitere Aufgaben sind die Fachaufsicht des Familienleistungsausgleichs, die Fachaufsicht ĂŒber die GewĂ€hrung der Altersvorsorgezulage, die BezĂŒgezahlung fĂŒr alle Richter, Beamten, Angestellten, Arbeiter und VersorgungsempfĂ€nger des Bundes mit Ausnahme der Bundeswehr und des auswĂ€rtigen Amtes, Abrechnung von Personalnebenkosten fĂŒr verschiedene Ressorts der Bundesverwaltung, Kontrolle des Zinsabschlaggesetzes, Amtshilfe fĂŒr in-und auslĂ€ndische Behörden sowie Betrieb des Rechenzentrums der Bundesfinanzverwaltung und der Informationszentrale fĂŒr steuerliche Auslandsbeziehungen. Siehe Zinsinformationsverordnung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen