Bankgeheimnis, Schutz

Bankgeheimnis (banker's secrecy)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Der Schutz des Bankkunden vor Auskünften der Bank gegenüber Dritten, eingeschlossen der (Steuer)Behörden

Der Schutz des Bankkunden vor Auskünften der Bank gegenüber Dritten, eingeschlossen der (Steuer)Behörden. Dies ist in den einzelnen Ländern in unterschiedlichem Grad gesichert. -In der Schweiz wurde das Bankgeheimnis dreifach verankert, nämlich im Zivilgesetzbuch (Privatsphäre), im Obligationenrecht (vertragliche Beziehung Kunde-Bank) und im Banken-und Börsengesetz (seit 1934 Offizialdelikt: ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis muss von Amts wegen geahndet werden, auch wenn kein privater Kläger auftritt); dies begründete die Stellung der Schweiz als internationaler Finanzplatz. -In Deutschland haben Behörden die Befugnis zu Kontenabfragen; das Bundesverfassungsgericht hat dies im Juli 2007 ausdrücklich als rechtens bestätigt. Siehe Identitätsprüfungspflicht, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Konto, falsches, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Strohmann. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 186 (Anzahl und Auftraggeber von Kontenabrufen), S. 187 (seit 1. April 2005 auch Offenlegung für Zwecke der Finanzbehörden) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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