Wertpapiere, qualifizierte (qualified securities)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Begriff des deutschen Rechtes und in § 20 KWG aufgezĂ€hlt, nĂ€mlich Schuldverschreibungen, die unbedingt rĂŒckzahlbar und im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Emittenten nicht nachrangig zu bedienen sind, fĂŒr die an einer Börse tĂ€glich ein Börsenpreis festegestellt wird sowie Aktien, die in einen gĂ€ngigen Aktienindex einbezogen sind.
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