Anweisgeld, Abgabe

Anweisgeld (marking fee)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Bei der Abgabe von Holz für Bau-oder Heizzwecke früher dem Forstbeamten zustehende Gebühr für das Kennzeichnen der zu fällenden Bäume.

Bei der Abgabe von Holz für Bau-oder Heizzwecke früher dem Forstbeamten zustehende Gebühr für das Kennzeichnen der zu fällenden Bäume.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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