Beleihungswert, Belehnungswert

Beleihungswert auch Belehnungswert (collateral value, hypothecary value)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Allgemein der fachkundig ermittelte (Markt)Preis eines Gegenstandes als Grundlage für ein zu gewährendes Darlehn

Allgemein der fachkundig ermittelte (Markt)Preis eines Gegenstandes als Grundlage für ein zu gewährendes Darlehn. Aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Wertansätze, insbesondere in Zusammenhang mit der Deckung bei hypothekarischer Beleihung durch Pfandbriefbanken. Danach ist der Beleihungswert der Preis einer Immobilie "der erfahrungsgemäss unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am massgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräusserung voraussichtlich erzielt werden kann" (Wortlaut § 3 der Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung [BelWertV]) aus dem Jahr 2006. Siehe Aktuar, Beleihungsobjekt, Beleihungsverhältnis, Deckungsprüfung, Mobiliarkredit, Mortgage Equity Withdrawal, Pfandleiher, Realkredit, Zinsstundung. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 112 (Pfandbriefbanken dürfen lediglich 60 Prozent des Beleihungswertes zur Deckung verwenden; S. 113: Beleihungswert-Ermittlungsverordnung ist in Arbeit).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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