Beschwerdeverfahren (complaint questionnaire)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Die nationalen Aufsichtsbehörden verlangen bei Beschwerden gegen Finanzdienstleister in der Regel die Ausfüllung eines Formblatts (Fragebogens), um den Geschäftsgang zu vereinfachen. Ein Beschwerdeverfahren ist jedoch kein aussergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und kann auch zivilrechtliche Klagen nicht ersetzen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 193 (Formblatt auf der Webseite der Behörde abrufbar).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16329790 |
