Beteiligungsanzeige (disclosure of participation)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Ein Finanzinstitut muss in Deutschland gemÀss § 24, Abs. 1a, . 1 KWG seine mittelbaren Beteiligungen an anderen Unternehmen den Aufsichtsbehörden anzeigen. Siehe Fusionsanzeige. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 110 f. (ErlÀuterung des Begriffes "qualifizierte Beteiligung").
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