Bugsiergeld (tow fee)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Früher eine Zahlung dafür, dass kräftige Männer (Schlepper; Hauler, Treidler) ein Schiff durch Taue (tightropes) vom Ufer (vom Treidelpfad, Leinpfad; towpath) aus hinter sich herzogen; bugsieren: von Bug = vorderes Schiffsende. -Waren die Schiffszieher beritten (= Leinreiter), so erhöhte sich das Bugsiergeld entsprechend. Heute gesagt für die Bezahlung der Motorschiffe, die einen Lastkahn vor sich herschieben. Siehe Rheinoctroi.
Disclaimer...
de | boersenlexikon | 16329943 |
