BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Consulting, Deutschen

Consulting (so auch im Deutschen gesagt)

Allgemein die (Unternehmens)Beratung. Wer jedoch hauptberuflich Unternehmen ĂŒber die Kapitalgliederung, hinsichtlich der GeschĂ€ftsstrategie sowie bei Fusionen und Übernahmen berĂ€t, wird in Deutschland nach § 10, Abs. 3 den Finanzunternehmen beigezĂ€hlt. Er bedarf einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen