BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Chausseegeld, Wegegeld

Chausseegeld auch Wegegeld (turnpike toll)

In frĂŒherer Zeit eine von Fuhrwerken in Bargeld sofort zu entrichtende Abgabe fĂŒr die Nutzung bestimmter Strassen, der heutigen Maut vergleichbar. Das Chausseegeld floss in der Regel der Landskasse zum Zweck des Neubaus und der Unterhaltung der Strassen zu. An den gebĂŒhrenpflichtigen Strassen waren zur Einkassierung dieser Abgabe SchlagbĂ€ume und Einnehmer-HĂ€uschen angelegt. Die Postkutschen rechneten das jeweils zu entrichtende Chausseegeld (zusammen mit dem BrĂŒckengeld, Furtgeld, Schmiergeld und Torgeld) in die Taxe ein. -Manchmal wird zwischen Chausseegeld einerseits und Wegegeld andererseits unterschieden. Danach ist das Wegegeld eine Abgabe fĂŒr die Erlaubnis, eine Strasse zu nutzen; Inhaber eines Freibriefs waren daher von dieser GebĂŒhr ausgenommen, sie war mit dem bezahlten Permissionsgeld abgegolten. DemgegenĂŒber ist das Chausseegeld einen Zahlung zum Unterhalt der Strasse. Siehe Baumgeld, BrĂŒckengeld, Citymaut, Dieselgeld, FĂ€hrgeld, Furtgeld, Hafengeld, Geleitgeld, Krangeld, Maut, Mautgeld, Permissionsgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Vignette, WĂ€gegeld, Wartegeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen