BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Chipkarte, Chip

Chipkarte (chip card, IC card, smart card)

Einen Chip (dĂŒnnes HalbleiterplĂ€ttchen, meist aus einer Silizium-Kristallscheibe [Wafer] bestehend, auf dem sich eine integrierte Schaltung oder ein System integrierter Schaltkreise mit mikroelektronischen Bau-und Schaltelementen befinden) enthaltende und damit programmierbare Kunststoffkarte fĂŒr den E-Geld-Verkehr sowie auch fĂŒr die Bedienung von Zugangskontrollsystemen oder als Versichertenkarte. -Als Substitut fĂŒr Bargeld von Bedeutung, da die Chipkarte aufgeladen (reloaded) und durch Kartenleser (card reader) zur Bezahlung verwendet werden kann. Eine den Verkehr mit Chipkarten belastende Schwierigkeit bleibt das Einschleusen gefĂ€lschter und verfĂ€lschter StĂŒcke. Siehe Ablehnung, Card Validation Code, Computerzahlung, Counterfeit Card, EMV-Richtschnur, FĂ€lschungssicherung, Geld, elektronisches, Geldkarte, Geldbörse, elektronische, InteroptabilitĂ€t, Karteneinsatzdatei, Kreditkarte, NetzgeldgeschĂ€ft, Pay per Touch, Radio Frequency Identification, Rahmenwerk fĂŒr das EuropĂ€ische KartengeschĂ€ft, Smartkarte, Ticketing, elektronisches. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (derzeitiger Stand bei Chipkarten; kĂŒnftige Entwicklung; wichtige Übersichten).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen