BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Chooser, Cap

Chooser Cap (so auch im Deutschen gesagt)

Vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze, in Europa meistens bezogen auf den Sechsmonats-EURIBOR. Im Unterschied zum normalen Cap wird aber nur ein Teil der zukĂŒnftigen Zinsperioden in Form von einzelnen Caplets (= Teilperioden eines Cap) abgesichert. Der KĂ€ufer entscheidet wĂ€hrend der Laufzeit, ob in der jeweiligen Zinsperiode die Sicherung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Die Absicherungskosten sind hier deutlich geringer, da nicht alle zukĂŒnftigen Zinsperioden abgesichert sind. Der KĂ€ufer ist ĂŒber die Laufzeit flexibel abgesichert, d.h. er kann an jedem Rollover-Termin ĂŒber die AusĂŒbung der Option entscheiden. Dies ist gĂŒnstig vor allem im Falle einer knappen Überschreitung der Zinsobergrenze. Siehe Anleihe, variabel verzinsliche, Contingent Swap, Floor, Option, Spekulation, Zinsderivate, Zinsoption.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen