BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Clearing (clearing)
Gegenseitige Aufrechnung der Interbank-Verbindlichkeiten mit den Interbank-Forderungen; der verbleibende Saldo wird in Zentralbankgeld beglichen. Den Saldenausgleich zwischen (konzernmĂ€ssig verbundenen) Unternehmen bezeichnet man demgegenĂŒber als Netting. -In Deutschland stellt sich die Deutsche Bundesbank und ihre Filialen zur Abwicklung des Clearing-Verkehrs zur VerfĂŒgung. Siehe Euroclear, Kompensation, Netting. Vgl. Jahresbericht 2001 der EZB, S. 145 f.

