BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Close-and-Reprice, Deutschen

Close-and-Reprice (so auch im Deutschen gesagt)

Vorzeitige Beendigung eines Vertrags unter Ausgleichszahlung des Marktwertes und gleichzeitigem Abschluss eines neuen GeschĂ€ftes auf die Dauer der verbleibenden Laufzeit des ursprĂŒnglichen GeschĂ€ftes, nun aber zu aktuellen Marktgegebenheiten. Close-and-Reprice erfĂŒllt den gleichen Zweck wie die Schwankungsmarge (Variation Margin), nĂ€mlich die Anpassung der Sicherheitsleistung um angelaufene Gewinne oder Verluste. Es wird vor allem dort eingesetzt, wo eine Nachschuss-Aufforderung (Margin Call) rechtlich nicht möglich ist. Siehe European Master Agreement, Margenausgleich, Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Schwankungsmarge.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen