BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Cold Calling (so auch im Deutschen gesagt)
Die (in Deutschland gesetzlich verbotene) GeschĂ€ftsanbahnung durch unaufgeforderten telephonischen Anruf oder Anschreiben ĂŒber Fax und Internet (E-Mail), hier besonders im Wertpapierhandel; vgl. § 36b WpHG. Die Aufsichtsbehörden ahnden entsprechende Verstösse durch hohes Bussgeld. Freilich sind nationale Aufsichtsbehörden bis anhin machtlos gegenĂŒber entsprechenden Anrufen aus Offshore-FinanzplĂ€tzen. Siehe Beschwerdestelle, Blind Pool, Dampfstube, Finanzgeier, Frontrunning, Geheimtip, Internet-Angebote, WerbebeschrĂ€nkungen, Remittance Services. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 75 (Werbeschreiben an Kinder), S. 123 (Hinweis auf AllgemeinverfĂŒgung der BaFin in Anlehnung an § 36b WpHG; Sanktionen durch SonderprĂŒfung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 132 f. (Bussgeldverfahren), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 135, S. 137 (FĂ€lle aufgedeckt) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

