BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Comfort Letter (so auch im Deutschen; manchmal Letter of Comfort)
Nach ISRS (4400) und Anweisungen der Aufsichtsbehörden (bis ins Einzelne weitlĂ€ufig vorgeschriebene) ErklĂ€rung des WirtschaftsprĂŒfers eines Emittenten im Rahmen einer Begebung, dass die im Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen richtig und vollstĂ€ndig sind. In Zusammenhang mit einem (Finanz)Vertrag die schriftliche ErklĂ€rung einer Partei, bestimmte, im Vertragstext nicht eigens genannte Details als in den Vertrag eingeschlossen zu betrachten. Siehe AmtsprĂŒfung, European Master Agreement, Enforcer, PlausibilitĂ€ts-Beurteilung.

