BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Consolidating, Supervisor

Consolidating Supervisor (auch im Deutschen gesagt)

Begriff aus dem Aufsichtsrecht und bezogen auf Institute, die in mehreren LĂ€ndern oder gar weltweit tĂ€tig sind. Die fĂŒr die Muttergesellschaft (Konzernleitung) zustĂ€ndige nationale Aufsichtsbehörde muss hier mit den jeweiligen Aufsichtsbehören in den LĂ€ndern zusammenarbeiten, in denen das Institut Filialen unterhĂ€lt, um eine Aufsichtsvermeidung auszuschliessen. Bei unterschiedlichen EinschĂ€tzungen der Aufsicht vor Ort und dem Consolidating Supervisor hat der Letztere nach Art. 129, Abs. 2 der Bankenrichtlinie das Letztentscheidungsrecht. Siehe Models Task Force, Supervisory Review and Evaluation Process. Siehe Teilgruppen-Aufsicht. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 45 ff. (entsprechende Regelungen nach Basel-II; ĂŒber Europa hinausgehende Zusammenarbeit).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen