Consolidating, Supervisor

Consolidating Supervisor (auch im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Begriff aus dem Aufsichtsrecht und bezogen auf Institute, die in mehreren LÀndern oder gar weltweit tÀtig sind

Begriff aus dem Aufsichtsrecht und bezogen auf Institute, die in mehreren LĂ€ndern oder gar weltweit tĂ€tig sind. Die fĂŒr die Muttergesellschaft (Konzernleitung) zustĂ€ndige nationale Aufsichtsbehörde muss hier mit den jeweiligen Aufsichtsbehören in den LĂ€ndern zusammenarbeiten, in denen das Institut Filialen unterhĂ€lt, um eine Aufsichtsvermeidung auszuschliessen. Bei unterschiedlichen EinschĂ€tzungen der Aufsicht vor Ort und dem Consolidating Supervisor hat der Letztere nach Art. 129, Abs. 2 der Bankenrichtlinie das Letztentscheidungsrecht. Siehe Models Task Force, Supervisory Review and Evaluation Process. Siehe Teilgruppen-Aufsicht. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 45 ff. (entsprechende Regelungen nach Basel-II; ĂŒber Europa hinausgehende Zusammenarbeit).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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