BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Darleh(e)n in der Àlteren Literatur auch Darleihen und Anlehen (loan)
Im finanztechnischen Sinne ein GeschĂ€ft, bei dem die Bank als Darlehngeber dem Darlehnsnehmer (Schuldner) Geld zur zeitweiligen Nutzung ĂŒberlĂ€sst; siehe § 607 BGB. Der Darlehnsnehmer verpflichtet sich gemĂ€ss Vertrag zur RĂŒckzahlung und Verzinsung. In diesem Sinne gleichbedeutend mit Kredit. Im volkswirtschaftlichen Sinne Leihkapital, nĂ€mlich Geld, das gegen Zins zur VerfĂŒgung gestellt wird. In der Ă€lteren Literatur sehr oft im Gegensatz zum Kredit (als Geldaufnahme durch einen Unternehmer, der mit dem geliehenen Geld einen Gewinn erzielen möchte, der erwartungsgemĂ€ss ĂŒber dem vereinbarten Zinssatz liegt) die zeitweilige Ăberlassung von Geld an einen Privathaushalt oder an einen Unternehmer, der ausserstande ist, seinen gegenwĂ€rtigen Verpflichtungen nachzukommen. In der Ă€lteren Literatur auch Geldaufnahme zu Konsumtivzwecken (etwa ein Darlehn, um das Studium zu finanzieren) im Gegensatz zum Kredit, der zur Finanzierung der Produktion (etwa zur Schweinezucht) dient. In der Sprache der Finanzjournalisten oftmals im Unterschied zum Kredit eher eine lĂ€ngerfristige Ausleihung. Siehe AktivgeschĂ€ft, AnnuitĂ€tsdarlehn, Arbeitsgeber-Darlehn, Borgkraft, Buy-and-hold-Praktik, Eilkredit, Investitionskredit, Konditionen-Spreizung, Kredit, Kreditlinie, MinderschĂ€tzung kĂŒnftiger BedĂŒrfnisse, Schwundgeld, Term Loan, Verbriefung, Verzinsung, Vorlage, Wucher, Zins(satz). Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition im Anhang "Statistik des Euro-WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "MonetĂ€re Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Kredite der MFIs, AufschlĂŒsselung" des jeweiligen Monatsberichts der EZB; Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 18 ff. (detaillierte Informationen zur Entwicklung der Darlehn seit 2004).

