BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

DeckungsgeschĂƒÆ’Ă‚Â€ft, GeschĂƒÆ’Ă‚Â€ft

DeckungsgeschÀft (covering transaction)

GeschĂ€ft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung. Zwangsweise Begleichung eines BörsengeschĂ€ftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfĂŒllt. Siehe Barmarge, Hedge-GeschĂ€ft.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen