BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
DeckungsgeschÀft (covering transaction)
GeschĂ€ft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung. Zwangsweise Begleichung eines BörsengeschĂ€ftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfĂŒllt. Siehe Barmarge, Hedge-GeschĂ€ft.

