BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Delisting, Deutschen

Delisting (so meistens im Deutschen gesagt)

Der RĂŒckzug eines Emittenten von der Börse. In Deutschland ist dieser Vorgang gesetzlich geregelt und wird von der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht ĂŒberwacht. -Obwohl das Delisting eine wesentlich verĂ€nderte Bedingungen der Handelbarkeit einer Aktie darstellt, unterliegt es in Deutschland (noch) keiner Ad-hoc-Mitteilungspflicht, da es sich dabei formal nicht um eine VerĂ€nderung der finanziellen oder wirtschaftlichen Situation des Unternehmens handelt. -Die Aufhebung der Börsen-Notierung eines Unternehmens fĂŒhrt in der Regel zu einer SchĂ€digung der verbleibenden Kleinanleger. Denn diese können jetzt den Marktwert der Aktiengesellschaft, ausgedrĂŒckt durch den Kurs der Aktie, kaum mehr beurteilen. Siehe Deregistrierung, Going Private, Public-to-Private, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen