BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Dematerialisierung (dematerialisation)
Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfĂ€higeneffektiven StĂŒcken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als BucheintrĂ€ge existieren. Siehe Börse, elektronische, Depotstelle, Schuldbauchforderungen, Zentralverwahrer.

