BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Depotunterschlagung, DepotG

Depotunterschlagung (deposit misappropriation)

Nach § 34 DepotG sehr weit definiert als die rechtswidrige VerfĂŒgung ĂŒber ein Wertpapier, das einem Verwahrer oder PfandglĂ€ubiger anvertraut worden ist. Siehe Pasion-Falle, Veruntreuung, Verwahrstelle.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen