BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Derivate-Informationspflicht (derivate information requirement)
In Deutschland aufsichtsrechtlicheVorschrift zu Risikohinweisen im DerivatgeschĂ€ft. Im einzelnen mĂŒssen Informationen ĂŒber den Basiswert, die wirtschaftlichen ZusammenhĂ€nge und Funktionsweise der Produkte (vor allem die Bedeutung der Laufzeit fĂŒr das Aufgeld, der AusĂŒbungsart, der Hebelwirkung, der LiquiditĂ€t und VolatilitĂ€t des Marktes und gegebenenfalls des Stillhalterrisikos), den Ertrag, das Kursrisiko, das WĂ€hrungsrisiko und das BonitĂ€tsrisiko zur VerfĂŒgung gestellt werden. Die AufklĂ€rungspflicht wird von der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien im einzelnen konkretisiert und ĂŒberwacht. Siehe Anleger-Informationspflicht, AufklĂ€rungspflicht, Derivate-Kodex, IAS 39, Informationspflicht, Risikobericht, RisikoĂŒberwachung, gegliederte. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 146 (Anzeigepflichten fĂŒr Fonds nach der Derivateverordnung).

