BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gesellschaft, Ad-hoc-PublizitĂƒÆ’Ă‚Â€t

Deutsche Gesellschaft fĂŒr Ad-hoc-PublizitĂ€t (DGAP)

Im Jahr 1996 gegrĂŒndete Servicegesellschaft, welche nach Beauftragung durch ein Unternehmen alle Mitteilungs-und Veröffentlichungspflichten ĂŒbernimmt, die diesem aus § 15, Abs. 1 bis Abs. 4 WpHG erwachsen. Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen