BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Dispensationsgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Dispensationsgeld (touring exemption fee; dispensation fee)

FrĂŒher vom Handwerksgesellen an die Zunft (teilweise auch in die Armenkasse) zu entrichtende GebĂŒhr, wenn er sich als selbstĂ€ndiger Gewerbetreibender niederlassen wollte, ohne jedoch die von der Zunftordnung vorgeschriebenen Wanderjahre (years of travel) nachweisen zu können. Die Wanderjahre dienten dazu, zusĂ€tzliche Kenntnisse und Fertigkeiten (in einer Zeit, als es noch kaum Wissensvermittlung durch BĂŒcher und so gut wie garkeine Berufsschulen gab) zu erwerben und damit die Wirtschaftlichkeit der handwerklichen TĂ€tigkeit zu heben. Von mĂ€nnlichen Bewohnern in manchen Gegenden zu zahlende einmalige Abgabe, um vor der Einberufung zum Heeresdienst freigestellt zu werden. Von der Kirche erhobene Abgabe, um von bestimmten kirchenrechtlichen Verboten (etwa die Heirat unter Verwandten zweiten Grades) befreit zu werden. Siehe Allodgeld, Ersatzgeld, Waisengeld, Witwengeld, Zunftgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen