BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Douceur (douceur; tip)
Allgemein alte Bezeichnung fĂŒr eine Geldzahlung einmalig, um jemanden vertragswillig zu machen bzw. ihn im Vertrag zu halten (Haftgeld), laufend, um ihn vertragstreu zu halten; auch Draufgeld genannt. Im besonderen die zu bestimmten Zeiten von StĂ€dten (etwa: Elberfeld) an Ărzte bezahlte Summe, um diesen ein Einkommen zu sichern, welches sie zum Bleiben in der Stadt anregt. Bei Fusionen und Ăbernahmen an EntscheidungstrĂ€ger geleistete Zahlungen seitens des Bieters, um deren Einwilligung zu der Ăbernahme zu bewirken oder seitens der ĂŒbernommenen Gesellschaft, um diese fĂŒr Leistungen beim Zustandekommen der Fusion zu belohnen (AnerkennungsprĂ€mie). Trinkgeld, besonders als Zuzahlung in GaststĂ€tten (Bedienungsgeld, Bedienungszuschlag). Bestechungsgeld, in Ă€lteren Dokumenten auch Liebnisgeld genannt; Liebnis = hier: Gabe an eine Person, um von dieser eine GefĂ€lligkeit zu erreichen. Siehe Abwerbegeld, AnerkennungsprĂ€mie, Draufgeld, Handgeld, Schmiergeld, Supplikationsgeld, Taxe, Transaktionsbonus, Umgeld.

